Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Im Marktstammdatenregister müssen Betreiber ihre Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher eintragen. Für Steckersolargeräte gilt ein vereinfachtes Verfahren. Die installierte Bruttoleistung laut Register ist auch steuerlich relevant, etwa für die Grenze von 30 kWp beim Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG und bei der Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG.
Beispiel
Nach der Inbetriebnahme trägst du Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister ein; der Fachbetrieb kümmert sich meist um die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Datengrundlage
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
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