Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Nach § 12 Abs. 3 UStG gilt für die Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern an den Betreiber ein Steuersatz von 0 Prozent, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen und bestimmten Gebäuden installiert wird. Bei einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kWp gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Beispiel
Auf das Angebot für eine 12-kWp-Anlage mit Speicher auf einem Einfamilienhaus wird keine Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Quellen und Stand
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
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