Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion

So entsteht der Mischsatz
Das EEG staffelt die Vergütung nach Leistungsanteilen, nicht nach der Gesamtgröße. Eine Anlage mit 15 kWp bekommt für die ersten 10 kWp den Satz bis 10 kWp und für die übrigen 5 kWp den Satz bis 40 kWp. Der Rechner gewichtet beide Sätze mit ihrem Anteil und teilt durch die Anlagenleistung. Das Ergebnis ist der Mischsatz in Cent je Kilowattstunde für den gesamten eingespeisten Strom.
Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme. Für Anlagen, die vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, nennt die Bundesnetzagentur für Gebäudeanlagen bei Teileinspeisung 7,70 Cent bis 10 kWp, 6,66 Cent bis 40 kWp und 5,44 Cent bis 100 kWp, bei Volleinspeisung 12,22, 10,24 und 10,24 Cent. Laut Bundesnetzagentur gilt das EEG 2023 bis 31.12.2026; eine Nachfolgeregelung ist im parlamentarischen Verfahren (Stand Abruf 14.10.2026).
Die Einspeisevergütung fließt nur, solange die Anlage läuft. Sturm, Hagel, Blitz oder Brand können Module und Wechselrichter beschädigen. Ob die Anlage in deiner Wohngebäudeversicherung eingeschlossen ist, steht in den Bedingungen; ein Vergleich zeigt Tarife, die Photovoltaik einschließen oder als Baustein anbieten.
Teil- oder Volleinspeisung
Bei der Teileinspeisung nutzt du Strom selbst und speist den Überschuss ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, dafür ist der Satz höher. Weil eine selbst genutzte Kilowattstunde deinen Strompreis spart, der ein Vielfaches der Vergütung beträgt, lohnt sich die Volleinspeisung nur, wenn du kaum Strom selbst verbrauchen kannst, etwa auf einer Scheune ohne Verbraucher. Die Volleinspeisung teilst du dem Netzbetreiber im Jahr der Inbetriebnahme vor der Inbetriebnahme und danach jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres in Textform mit (§ 48 Abs. 2a EEG).
Laufzeit, negative Preise und 60-Prozent-Grenze
Die Einspeisevergütung wird 20 Jahre gezahlt; bei gesetzlich bestimmten Werten verlängert sich der Zeitraum bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres (§ 25 Abs. 1 EEG). Der Rechner zählt deshalb die Monate des Inbetriebnahmejahres zu den 20 Jahren hinzu.
In Zeiträumen mit negativem Spotmarktpreis sinkt der anzulegende Wert auf null (§ 51 Abs. 1 EEG). Für Anlagen unter 100 kW gilt das erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird (§ 51 Abs. 2 EEG); nicht vergütete Zeiträume werden nach § 51a EEG an das Ende des Vergütungszeitraums angehängt.
Bis zum Einbau von intelligentem Messsystem und Steuerungseinrichtung müssen Anlagen mit Einspeisevergütung unter 25 kW die Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 60 % der installierten Leistung begrenzen (§ 9 Abs. 2 EEG); Steckersolargeräte sind ausgenommen.
Beispielrechnungen
| Beispiel | Satz | im Jahr | Laufzeit |
|---|---|---|---|
| 8 kWp, 5.500 kWh Einspeisung | 7,70 ct | 424 € | 8.646 € |
| 10 kWp, 7.000 kWh | 7,70 ct | 539 € | 11.005 € |
| 15 kWp, 10.500 kWh | 7,35 ct | 772 € | 15.764 € |
| 15 kWp Volleinspeisung, 15.000 kWh | 11,56 ct | 1.734 € | 35.403 € |
| 30 kWp, 22.000 kWh | 7,01 ct | 1.541 € | 31.472 € |
Inbetriebnahme jeweils am 01.08.2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?
Für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.12.2026: 7,70 ct/kWh bis 10 kWp bei Teileinspeisung, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung (Bundesnetzagentur).
Ändert sich meine Vergütung später?
Nein. Der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt für die gesamte Vergütungsdauer. Spätere Absenkungen betreffen nur neue Anlagen.
Was gilt ab 2027?
Laut Bundesnetzagentur gilt das EEG 2023 bis 31.12.2026, eine Nachfolgeregelung ist im parlamentarischen Verfahren. Sobald neue Sätze veröffentlicht sind, pflegen wir sie hier ein.
Bekommen Balkonkraftwerke eine Vergütung?
In der Regel nicht. Steckersolargeräte rechnen sich über den selbst verbrauchten Strom.
Keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung
Alle Ergebnisse sind Beispielrechnungen mit den Werten und Annahmen auf dieser Seite. Ertragsdaten stammen aus PVGIS (langjährige Mittelwerte für eine unverschattete Fläche am angegebenen Ort), Vergütungssätze von der Bundesnetzagentur mit Gültigkeitszeitraum. Sie ersetzen kein Ertragsgutachten, keine Steuerberatung und kein Angebot eines Elektrofachbetriebs, der Dach, Statik, Hausanschluss und Verschattung vor Ort prüft.
Quellen und Stand
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (Abruf 14.10.2026)
- § 48 EEG 2023
- § 9 EEG 2023 (technische Vorgaben, 60-%-Grenze, Steckersolargeräte)
- § 51 EEG 2023 (negative Preise)
- § 25 EEG 2023
- ADAC: Einspeisevergütung (Stand 01.09.2026)
Zusammenstellung, Rechenkern und Pflege: Redaktion Photovoltaik-Panel.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.