Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
§ 3 Nr. 43 EEG definiert ein Steckersolargerät als Gerät aus einer oder mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers. Für Geräte mit bis zu 2 kW installierter Leistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung gelten nach § 9 Abs. 1 EEG die technischen Vorgaben für steuerbare Anlagen nicht.
In Zahlen
Ein Set aus vier 450-Wp-Modulen (1.800 Wp) mit 800-W-Wechselrichter liegt innerhalb der Grenzen.
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Woher die Zahlen stammen
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
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