Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Die Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber für Solarstrom, der ins Netz fließt. Die Höhe hängt vom Datum der Inbetriebnahme und von der Anlagengröße ab und gilt 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Für Inbetriebnahmen vom 1. August bis 31. Dezember 2026 nennt die Bundesnetzagentur bei Teileinspeisung 7,70 Cent je kWh für den Anteil bis 10 kWp.
In Zahlen
Eine 15-kWp-Anlage erhält einen Mischsatz: 10 kWp zum ersten, 5 kWp zum zweiten Satz, zusammen rund 7,35 Cent je kWh.
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Woher die Zahlen stammen
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
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