Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
An der Strombörse kann der Preis negativ werden, wenn mehr Strom angeboten als nachgefragt wird. Für Zeiträume mit negativem Spotmarktpreis sinkt der Vergütungsanspruch nach § 51 EEG auf null. Für Anlagen unter 100 kW gilt das erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird; ausgefallene Zeiträume werden nach § 51a EEG ans Ende der Förderdauer angehängt.
Praxisbeispiel
An einem sonnigen Feiertag mit wenig Verbrauch können über Mittag mehrere Stunden mit negativen Preisen auftreten.
Passender Rechner: Einspeisevergütung-Rechner
Quellen und Stand
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Zahlen aus den genannten Quellen, Texte redaktionell geprüft. Kontakt