Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist und mit einem höheren Satz vergütet als bei der Teileinspeisung. Das lohnt sich nur, wenn am Gebäude kaum Strom verbraucht wird, etwa auf einer Scheune oder einem Nebengebäude ohne Verbraucher. Die Wahl muss der Betreiber dem Netzbetreiber im Jahr der Inbetriebnahme vor der Inbetriebnahme und danach jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres in Textform mitteilen (§ 48 Abs. 2a EEG).
Zum Beispiel
Für eine 15-kWp-Anlage mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 ergibt sich bei Volleinspeisung ein Mischsatz von rund 11,56 Cent je kWh.
Passender Rechner: Einspeisevergütung-Rechner
Datengrundlage
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
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