Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Anlagen mit Einspeisevergütung unter 25 kW müssen nach § 9 Abs. 2 EEG am Netzverknüpfungspunkt die Einspeisung auf 60 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut und getestet ist. Steckersolargeräte sind ausgenommen. Was im Haus verbraucht oder gespeichert wird, zählt nicht zur Einspeisung.
Zum Beispiel
Eine 10-kWp-Anlage darf dann höchstens 6 kW ins Netz abgeben; was mittags darüber liegt, muss verbraucht, gespeichert oder abgeregelt werden.
Ausprobieren: Eigenverbrauch und Speicher
Quellen
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
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