Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Abregelung bedeutet, dass eine Anlage weniger Strom liefert, als sie könnte, weil Wechselrichter, Netzbetreiber oder eine gesetzliche Grenze die Leistung begrenzen. Für neue Anlagen mit Einspeisevergütung unter 25 kW gilt bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems eine Grenze von 60 Prozent der installierten Leistung am Netzanschluss (§ 9 Abs. 2 EEG). Eigenverbrauch und Speicher fangen einen Teil davon auf.
Zum Beispiel
In unserer Simulation verliert eine 7,2-kWp-Süd-Anlage in Berlin bei 4.000 kWh Verbrauch durch die 60-Prozent-Grenze rund 205 kWh im Jahr.
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Datengrundlage
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